SERVICE FÜR AUTOR*INNEN

VOM MANUSKRIPT ZUM BUCH

Die folgende Übersicht informiert über die wichtigsten Abläufe – von der ersten Planungsphase bis zur Druckfreigabe.

Vorab-Checkliste
  • Sind die Autor*innen über den Abgabetermin und vereinbarten Umfang ihrer Beiträge informiert (vgl. den Abschnitt »Zeichenzahlen«)?
  • Gibt es Texte oder Abbildungen, für die eine aufwändige Rechteklärung absehbar ist?
  • Ist genügend Zeit eingeplant für Beiträge, die übersetzt werden müssen, und Zitate, die im Original recherchiert werden müssen?
  • Ist das gesamte Abbildungsmaterial bestellt und mit detaillierten Bildlisten versehen?
  • Sind die Bildlegenden (auch für Vergleichsabbildungen) komplett und enthalten neben den Bildunterschriften alle Quellen und Nachweise?

MANUSKRIPT

Je besser die Manuskripte vorbereitet sind, desto schneller und effizienter gestaltet sich die Produktion Ihrer Publikation. Hier ein paar Tipps:

Allgemeines

Um aufwändige Korrekturgänge zu vermeiden, ist es wichtig, dass alle Elemente der Publikation (auch Bildlegenden, Anmerkungen etc.) im Manuskript (Word-Dokument) bereits lektoriert werden. Auch Änderungswünsche in späteren Stadien der Produktion (in den Satzfahnen) sollten immer über das Lektorat laufen.

Zeichenzahlen

Die Gesamtzeichenzahl ist ein fester Bestandteil der Terminplanung und Verlagskalkulation. Daher ist es wichtig, den vereinbarten Umfang einzuhalten und alle Beteiligten - vor allem die Autor*innen - vorab über den maximalen Umfang ihrer Beiträge zu informieren.

Der Umfang eines Textes lässt sich im Programm »Word« leicht selbst ermitteln: Im Menü »Extras« unter dem Punkt »Wörter zählen« finden Sie den Eintrag »Zeichen mit Leerzeichen«. Hier bitte die Option »Fußnoten und Endnoten berücksichtigen« wählen.

Eine »Norm-Manuskriptseite« hat 1.800 Zeichen (inklusive Leerzeichen, oder 300 Wörter). Teilt man die Zeichenzahl eines Textes durch 1.800, so erhält man die Anzahl der Manuskriptseiten.

Achtung: Die Manuskriptseiten sind nicht zu verwechseln mit den Druckseiten einer Publikation. Wie viele Zeichen auf eine Buchseite passen, hängt von der Schriftgröße und dem Layout ab.

Erfassungsrichtlinien

Unsere »Erfassungsrichtlinien« erhalten Sie im Vorfeld eines Projekts vom Projektmanagement. Sie bieten eine Hilfestellung bei der Vorbereitung der Manuskripte nach einheitlichen Kriterien und sollten an die mitwirkenden Autor*innen und die Redaktion weitergegeben werden.

Satzfreigabe

Die lektorierten Manuskripte werden den Herausgeber*innen oder Autor*innen zur Freigabe vorgelegt, bevor sie in Satz gehen. In diesem Stadium sollten letzte Textänderungen gemacht werden, um aufwändige Fahnenkorrekturen zu vermeiden.

SATZFAHNE

Die Satzfahne ist ein Ausdruck des Layouts, das den lektorierten Text und die grob aufgelösten Bilddaten (Layoutdaten) enthält.

Die erste Satzfahne erhalten sowohl Auftraggebeer*innen wie auch Lektor*innen ein Exemplar zum Korrekturlesen. Die gesammelten Fahnenkorrekturen werden von der Redaktion oder im Lektorat in ein Exemplar übertragen (Kollationierung). Diese Zusammenführung aller Korrekturen ist verbindlich für die Umsetzung der ersten Korrekturen im Layout. Der Korrekturabgleich anhand der zweiten Satzfahne wird im Lektorat durchgeführt.

DIE BLAUPAUSE

Bei der Blaupause handelt es sich um ein PDF oder einen Farbausdruck der so genannten Post-Script-Dateien. Sie ist die »letzte Station« vor dem Druck. Die grob aufgelösten Bilddaten der Satzfahne werden hier durch hoch aufgelöste Bilddaten in Druckqualität (Feindaten) ersetzt. Im Gegensatz zu den Andrucken ist die Blaupause nicht farbverbindlich. Die Blaupause muss von den vereinbarten Personen für den Druck "freigegeben" werden. Meist sind dies Herausgeber*innen, Lektor*innen, Grafiker*innen ein*e Vertreter*in der Produktion.

DAS E-BOOK

Hatje Cantz verlegt E-Books im Format PDF und - sofern setzerische Besonderheiten es erlauben -  als EPUB. Der Verlag bereitet die Satzfahne zu elektronischen Werken auf (Anpassung des Impressums sowie Einarbeitung von Links wo sinnvoll) und sorgt für die Verbreitung an den Buchhandel sowie Bibliotheken. 


DIE ABDRUCKRECHTE

Textrechte

Sollte Ihre Publikation längere Passagen aus bereits gedruckten Werken enthalten, müssen die Nutzungsrechte hierfür erworben werden. Sollten Sie Ihre Publikation auch als E-Book veröffentlichen wollen, beachten Sie bitte, dass die Nutzungsrechte auch für die digitale Verbreitung eingeholt werden müssen.  Bitte berücksichtigen Sie die Rechteklärung bei Ihrer Terminplanung und informieren Sie frühzeitig das Lektorat.

Bildrechte

Das Thema Bildrechte teilt sich in zwei Bereiche auf, die oft miteinander verwechselt werden:

die Urheberrechte an den abgebildeten Werken (Bildnachweis »© der abgebildeten Werke ...«)

Die Urheberrechte liegen bei den Künstler*innen, ihren Rechtsnachfolger*innen oder Verwertungsgesellschaften wie der VG Bild-Kunst. 70 Jahre nach dem Tod einer/s Künstler*in erlischt das Urheberrecht an ihrem/seinem Werk.
Von Rechteinhaber*innen oder Verwertungsgesellschaften müssen – unabhängig von der geplanten Abbildungsgröße – Reproduktionsgenehmigungen, sowohl für die gedruckte Ausgabe als auch für eine eventuell geplante E-Book-Ausgabe, eingeholt werden.

die Rechte an der fotografischen Wiedergabe (Fotonachweis)

Die Rechte an der fotografischen Darstellung eines Werkes liegen bei den Fotograf*innen, ihren Rechtsnachfolger*innen oder der Institution, in deren Auftrag die Fotografie gemacht wurde. Bitte denken Sie daran, die Creditlines von den Vorlagen für den Fotonachweis zusammenzustellen, bevor diese verschickt werden. 

» Weitere Infos zum Thema Bildrechte